Aufnahmebedingungen

In das Internat des Vereines "Schülerheime" werden Knaben und Mädchen vom 6. bis zum 15. Lebensjahr aufgenommen. Sie müssen öffentliche oder private Schulen in Wien besuchen.

Auskünfte erteilen die Direktion und das Sekretariat. Die Anmeldung ist in der Direktion vorzunehmen. die Aufnahme erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Die Eltern werden rechtzeitig auf die Wiederaufnahme aufmerksam gemacht.

Halbintern können nur jene Kinder aufgenommen werden, die im 20. Bezirk oder in einem der angrenzenden Bezirke wohnen. Der Internatbeitrag ist unter Berücksichtigung der Schulferien zu Weihnachten, Ostern, sowie Juli und August als Jahrespauschale erstellt und in zehn gleichen Teilen für die Monate September bis einschließlich Juni im vorhinein zu entrichten.Im Juli ist der Internatsbeitrag für September, in den Monaten September bis Mai jeweils am Monatsbeginn (bis 5. des Monats) für den folgenden Monat zu bezahlen. Für den Fall einer Steigerung der Kosten (steigende Lebensmittelpreise, Gehälter und Löhne u.a.m.) behält sich der Verein eine Erhöhung des Internatsbeitrages vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Ausschöpfung aller gegebenen Möglichkeiten von Beihilfen seitens des Bundes, der Länder, Gemeinden und anderer Institutionen können auf Antrag Ermäßigungen gewährt werden.

Bei Eintritt in das Internat sind 22.- zu erlegen, die für private Ausgaben des Kindes, wie z.B. Theaterbesuche, Ausflüge u.a.m. verwendet werden. Über diese Ausgaben erhalten die Eltern monatlich eine Abrechnung und bei Bedarf ist der Betrag zu ergänzen. Ein Restbetrag wird am Ende des Schuljahres zurückerstattet.

 

 

Internatsaufenthalt

Die SchülerInnen wohnen im Internat und besuchen von hier aus ihre Schulen. Die Volksschülerinnen der 1. und 2. Klasse werden zur Schule gebracht und wieder abgeholt.

Die SchülerInnen erhalten Unterkunft und Verpflegung durch die hauseigene Küche und werden ihrem Alter und den schulischen Erfordernissen entsprechend betreut. Die SchülerInnen werden in Gruppen zusammengefasst, jede Gruppe hat ihre(n) Sozialpädagogen(in), mit dem/der sie eine besondere Arbeitsgemeinschaft bildet. Zur persönlichen Gestaltung ihrer Wohneinheit sollten die Kinder Lieblingsgegenstände wie Stofftiere, Bücher, Blumenstock u.v.m. mitbringen. Die Sozialpädagogen(innen) haben die Aufgabe, den Kindern Helfer und Berater zu sein. Sie sind auch verpflichtet ständig Verbindung mit den Lehrpersonen der Schule zu halten. Im Krankheitsfalle muss das Kind von den Eltern abgeholt werden. Auf Wunsch werden die Kinder regelmäßig zahnärztlich behandelt. Zur Bewältigung von Problemen in Krisensituationen kommt eine Psychologin ins Internat.

Für die Freizeitgestaltung steht den Kindern ein breitgefächertes Angebot (Robinsonplatz, Sportplatz, Turnsäle, Tischtennistische, Tischfußball,Karaokekurs,Bibliothek, Computerraum, Poolbilliard, Fitnessraum. Dart, usw.) zur Auswahl.

Musik und besonderer Nachhilfeunterricht kann mit Zustimmung der Direktion im Internat erteilt werden. Den Lehrer können die Eltern selbst wählen. Die Zahlungen für die Sonderleistungen sind direkt an den betreffenden Lehrer zu entrichten.

Während der Weihnachts- Oster- und Sommerferien ist das Internat geschlossen.

Während der Semesterferien bleibt das Internat geöffnet.